Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des TC Söding 2024
1. Zahlungs- und Spielmodus:
Die Einzahlung des Abo- bzw. Mitgliedsbeitrages erfolgt auf das Konto der Raiffeisenbank Lipizzanerheimat.
Erst nach erfolgter Zahlung ist die Spielerin / der Spieler spielberechtigt!
IBAN: AT23 3848 7000 0316 9398, BIC: RZSTAT2G487
- Jahresabo inkl. Mitgliedsbeitrag (MGB)
Erwachsene € 140,-- pro Person (inkl. MGB € 30,--)
Studenten, Lehrlinge u. Präsenzdiener € 95,-- pro Person (inkl. MGB € 25,--)
Jugendliche 14 bis 18 Jahre € 85,-- pro Jugendlichen (inkl. MGB € 15,--)
Kinder bis 13 Jahre € 60,-- pro Kind (inkl. MGB € 15,--)
- Für Meisterschaftsspieler ist ein Jahresabo inkl. MGB Voraussetzung, sowie der Erwerb der LZ-Karte € 29,-- (Jugendliche bis 18 Jahre € 10,--)
- Sind beide Elternteile Abo Spieler, so sind die Kinder bis 13 Jahre (unter Einhaltung der Reservierungsregeln) von der Beitrags- & Gebührenordnung befreit!
- Spielt ein Abospieler mit einem Gast, so sind dafür € 7,50 / Stunde in die Gaststunden-Kassa einzuzahlen
- Gast- und Mitgliederstunden kosten € 15,-- / Stunde
- Nur die im Reservierungsprogramm eingetragenen Personen sind spielberechtigt
- Die Plätze dürfen täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr bespielt werden
- Flutlichtautomat mit 50 Cent Münzen € 1,50 / Stunde
2. Spiel- und Eintragungsregelung:
Reservierungen können über unsere Homepage (http://www.tcsoeding.at) online durchgeführt werden. Nachdem sich das neue Mitglied registriert hat und den Abo- bzw. Mitgliedsbeitrag eingezahlt hat, wird man freigeschaltet. Reservierungen vor Ort können am PC im Clubhaus ebenfalls online durchgeführt werden. Mit diesem Zugangscode besteht somit die Möglichkeit sowohl in der Blockzeit als auch außerhalb der Blockzeit im Voraus einzutragen. Details dazu siehe bitte auf der Homepage unter; Reservierungen – Reservierungsregeln. In der Blockzeit (täglich von 16 bis 22 Uhr) können ausschließlich Abo Spieler reservieren. Bezahlt jemand nur den Mitgliedsbeitrag, kann nur außerhalb der Blockzeit reserviert werden. Die Platzmiete ist laut Punkt 1 zu entrichten. Nichtmitglieder (Gäste) können zu eingeschränkten Spielzeiten Platzreservierungen nur über eines der Vorstandsmitglieder durchführen. Unkostenbeitrag für die Platzmiete wie unter Punkt 1 angeführt.
3. Platzordnung:
Das Tennisspielen ist ausnahmslos nur mit Tennisschuhen und der dafür vorgesehenen Sportbekleidung zulässig. Vor und während dem Spiel ist darauf zu achten, dass der Platz genügend Feuchtigkeit hat. Ist dies nicht der Fall, so ist die Sprinkleranlage zu aktivieren. Nach dem Spiel ist der ganze Platz abzuziehen und die entstandenen Unebenheiten ordnungsgemäß zu beseitigen. Linien sind mit der Kehrmaschine zu säubern. Benutzte Geräte wieder ordnungsgemäß wegstellen bzw. hinhängen. Ob der Platz nach einem Regen spielfähig ist, entscheidet der Spieler bzw. der Platzwart. Details dazu siehe bitte auf der Homepage unter; Reservierungen – Platzordnung.
4. Aufnahmemodus:
Jede Person, die den Mitgliedsbeitrag bzw. Jahresabobeitrag entrichtet hat, ist automatisch Mitglied des Tennisclubs und damit in der Generalversammlung stimmberechtigt. Sollte die Zahl der Jahresabospieler eine Höhe erreichen, die einen ordentlichen Spielbetrieb nicht sicherstellt, so hat der Vorstand entsprechende Maßnahmen zu setzen.